Lübeck – Nachdem es in den vergangenen Tagen im Zuge von pro-palästinensischen Versammlungen an vielen Orten wie Berlin, Hamburg und anderen deutschen Städten zu gewalttätigen Ausschreitungen gekommen ist, muss vor dem Hintergrund der aktuell eskalierenden Lage im Nahen Osten mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass es auch in der Hansestadt Lübeck zu Versammlungen kommen wird, die inhaltlich einen Bezug zur Unterstützung der »Hamas« oder deren Angriffe auf das Staatsgebiet Israels aufweisen und von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Daher hat die Hansestadt Lübeck eine Allgemeinverfügung zum Verbot nicht angemeldeter pro-palästinensischer Veranstaltungen erlassen. Sie gilt vom 21.10. bis 25.10.2023.
Bürgermeister Jan Lindenau erklärt: „Wir dulden keinen Antisemitismus in Lübeck, von welcher Seite auch immer. Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich und stehen nicht in Frage. Wer aber den Glauben für Hass und Hetze missbrauchen will, verstößt gegen unsere freiheitlich, demokratische Grundordnung. Es ist leider vor dem Hintergrund der Vorkommnisse in anderen deutschen Städten und der Lage im Nahen Osten nicht auszuschließen, dass nicht angezeigte pro-palästinensische Versammlungen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Lübeck gefährden. Der Schutz vor Übergriffen aller hier lebenden Menschen, ebenso der Einsatzkräfte von Polizei und der kommunalen Ordnungsbehörden ist zu gewährleisten.“
Das Verbot nicht angezeigter Versammlungen gilt vom 21. bis 25. Oktober 2023, 24 Uhr.
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut ist hier online abrufbar.
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